Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wer Stoffe oder Gemische abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
muss die Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) nachweisen.
Die Sachkunde wird nachgewiesen durch eine Prüfung beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich.
Keine Sachkundeprüfung abzulegen brauchen Sie, falls Sie eine der in § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV genannten anderweitigen Qualifikationen erworben haben:
oder nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden haben, die der Sachkundeprüfung entspricht.
Zum Nachweis der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV gibt es je nach Art der Chemikalien, die Sie abgeben wollen, folgende unterschiedliche Prüfungsumfänge:
Die Prüfung besteht aus einem Grundprüfungsteil für alle Prüfungsformen (GFK I) und einem oder zwei Zusatzteilen gemäß den Fragenkomplexen, GFK II und III des gemeinsamen Fragenkataloges der Länder (GFK).
Synonyme: Sachkundeprüfung
Lebenslagen: Allgemeines, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Sie können die Anmeldung zur Prüfung der Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung online durchführen.
Termine für Prüfungen werden regelmäßig auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.