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Die hauptamtlichen Integrationslotsen sollen das im Bereich Asyl und Integration tätige Ehrenamt auf kommunaler Ebene praxisbezogen unterstützten. Ziel ist dabei die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer.
Gefördert werden unter Beachtung des Förderzwecks hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Unterstützung Ehrenamtlicher auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Kommune kann sich jedoch Dritter bedienen.
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalausgaben sowie Sachausgaben. Nr. 3.6.2 der BIR gilt entsprechend. Zuwendungsfähig sind auch die Aufwendungen für die Durchführung von Supervisionen sowie Organisation und Durchführung aufgabenmäßiger Veranstaltungen. Ferner sind die Beschaffungsausgaben für Schulungshefte im Rahmen der Mieterqualifikation von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie die im Projekt erstatteten Fahrtkosten von Ehrenamtlichen zuwendungsfähig.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Der Fördergeber fördert für bis zu drei Jahre im Rahmen einer Anteilfinanzierung bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen, der auch über Drittmittel erbracht werden kann.
Synonyme: BayernPortal, beantragung, förderung, Hauptamtliche Integrationslotsinnen und lotsen Beantragung einer Förderung, hauptamtlichintegrationslotsinnen, lotsen
Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement
Autor: Super-Admin
Sie können die Auszahlung der Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen online beantragen.
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen online übermitteln.
Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden. Für 2026 ist diese Frist bereits abgelaufen.
(3 Jahre Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.)Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
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