Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Synonyme: Aufenthaltsgesetz, B1-Niveau, BamF, Berechtigung, DaF, DaZ, Deutsch, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Deutschkenntnisse, Deutschkurs, Deutsch lernen, Deutschtest, Deutsch-Test für Zuwanderer, Deutschunterricht, DTZ, Integration, Integrationsbedürftigkeit, Integrationskursverordnung, Neuzuwanderung, Orientierungskurs, Sprache lernen, Sprachkenntnisse, Sprachkurs, Sprachkurs wiederholen, Sprachnachweis, Sprachniveau, Sprachniveau B1, Sprachzertifikat, Wiederholung, Wiederholungskurs, Zertifikat, Zulassung

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Einmalige Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Integrationskurs: Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses mit Vollmacht beantragen

Fristen:

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

Rechtsbehelf:

Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AufenthaltsgesetzB1-NiveauBamFBerechtigungDaFDaZDeutschDeutsch als FremdspracheDeutsch als ZweitspracheDeutschkenntnisseDeutschkursDeutsch lernenDeutschtestDeutsch-Test für ZuwandererDeutschunterrichtDTZIntegrationIntegrationsbedürftigkeitIntegrationskursverordnungNeuzuwanderungOrientierungskursSprache lernenSprachkenntnisseSprachkursSprachkurs wiederholenSprachnachweisSprachniveauSprachniveau B1SprachzertifikatWiederholungWiederholungskursZertifikatZulassung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.