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Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Synonyme: Aufenthaltsgesetz, B1-Niveau, BamF, Berechtigung, DaF, DaZ, Deutsch, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Deutschkenntnisse, Deutschkurs, Deutsch lernen, Deutschtest, Deutsch-Test für Zuwanderer, Deutschunterricht, DTZ, Integration, Integrationsbedürftigkeit, Integrationskursverordnung, Neuzuwanderung, Orientierungskurs, Sprache lernen, Sprachkenntnisse, Sprachkurs, Sprachkurs wiederholen, Sprachnachweis, Sprachniveau, Sprachniveau B1, Sprachzertifikat, Wiederholung, Wiederholungskurs, Zertifikat, Zulassung

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Einmalige Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Integrationskurs: Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses mit Vollmacht beantragen

Fristen:

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

Rechtsbehelf:

Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AufenthaltsgesetzB1-NiveauBamFBerechtigungDaFDaZDeutschDeutsch als FremdspracheDeutsch als ZweitspracheDeutschkenntnisseDeutschkursDeutsch lernenDeutschtestDeutsch-Test für ZuwandererDeutschunterrichtDTZIntegrationIntegrationsbedürftigkeitIntegrationskursverordnungNeuzuwanderungOrientierungskursSprache lernenSprachkenntnisseSprachkursSprachkurs wiederholenSprachnachweisSprachniveauSprachniveau B1SprachzertifikatWiederholungWiederholungskursZertifikatZulassung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.