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Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für die Kursreihe „Leben in Bayern“

Zweck

Ziel der Kursreihe "Leben in Bayern" ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Kultur, die Werte und unser Zusammenleben in Bayern näherzubringen und ihnen das Zurechtfinden im Alltag zu erleichtern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten praktische Unterstützung in Fragen des Alltags, der Erziehung, Bildung und Gesundheit sowie die Gelegenheit zur Vertiefung der deutschen Sprache. Die Wertevermittlungskurse sollen keinen strengen Frontalunterrichtscharakter haben, sondern Raum für den Austausch untereinander und mit den Kursleiterinnen und Kursleitern lassen. Zur Veranschaulichung gelebter Werte soll der Unterricht auch Einblicke in das Vereinsleben oder in ehrenamtliches Engagement umfassen.

Gegenstand

Gefördert wird die Kursreihe "Leben in Bayern" bestehend aus den drei Modulen:

  • Miteinander leben in Bayern
  • Erziehung und Bildung in Bayern
  • Gesundheit in Bayern

Der Inhalt der Module richtet sich nach den von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erarbeiteten Unterrichtsmaterialien, bestehend aus dem Lehrkonzept für die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie dem Arbeitsbuch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jedes Modul wird von einer Unternehmung, die einen thematischen Bezug zu unseren Werten oder zu unserer Kultur hat, begleitet (zum Beispiel Besuch einer Schule oder einer Kindertagesstätte, Museumsbesuch, Stadtrundgänge).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Im Rahmen der Kursreihe "Leben in Bayern" sind folgende projektbezogene Ausgaben zuwendungsfähig:

  • Projektleitung und Projektkoordination
  • Vor- und Nachbereitung der Kurse und Module
  • Ausgaben für die Kinderbetreuung
  • ehrenamtlicher Einsatz von Kulturmittlern
  • Ausgaben für eine Abschlussveranstaltung

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Synonyme: Asyl, BayernPortal, Beantragung, Förderung, Integration, Integrationsförderung, Integrationsprojekte Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung, Kursreihe, Leben in Bayern, Lebenswirklichkeit in Bayern, Werte, Werteprojekte, Wertevermittlung

Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie das Formular online Schritt für Schritt ausfüllen und anschließend online einreichen. Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Werteprojekte: Zuwendungsantrag

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid.

Lebenslagen:

Synonyme:

AsylBayernPortalBeantragungFörderungIntegrationIntegrationsförderungIntegrationsprojekte Beantragung einer Förderung im Bereich der WertevermittlungKursreiheLeben in BayernLebenswirklichkeit in BayernWerteWerteprojekteWertevermittlung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.