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Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wichtiger Baustein der Integration. Der Freistaat Bayern fördert daher die Durchführung vielfältiger Angebote zur Wertevermittlung.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.
Die Maßnahmen dienen damit dem Erhalt des sozialen Friedens und der Förderung grundlegender sozialer und kommunikativer Kompetenzen als wichtige Vorläuferfähigkeiten für weitere Integrationsschritte, insbesondere im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt.
Gegenstand
Im Rahmen des Zuwendungszwecks wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung und die Schulung des hierfür einzusetzenden Personals gefördert. Zu den geförderten Formaten zählen etwa Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote der Wertevermittlung sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung in der Regel in Höhe von maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers (Eigenanteil) in der Regel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben voraus.
Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Werteprojekte werden ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Synonyme: Asyl, Integration, Integrationsförderung, Werte, Werteprojekte, Wertevermittlung
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Rechtsfähige Träger können eine Förderung für Projekte zur Wertevermittlung online beantragen.
Die Antragstellung soll in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.