Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:

  • Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
  • Bescheinigung über Berufsqualifikation
  • Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.

Synonyme: Ansässigkeit, Ausbildungsnachweis, Berufsausübung, Berufsqualifikation, Europäische Union, Landesprüfungsamt, Mitgliedstaat, Niederlassungsstaat, Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Klage zum Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnsässigkeitAusbildungsnachweisBerufsausübungBerufsqualifikationEuropäische UnionLandesprüfungsamtMitgliedstaatNiederlassungsstaatStaatlich geprüfte LebensmittelchemikerinStaatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.