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Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:

  • Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
  • Bescheinigung über Berufsqualifikation
  • Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.

Synonyme: Ansässigkeit, Ausbildungsnachweis, Berufsausübung, Berufsqualifikation, Europäische Union, Landesprüfungsamt, Mitgliedstaat, Niederlassungsstaat, Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Klage zum Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnsässigkeitAusbildungsnachweisBerufsausübungBerufsqualifikationEuropäische UnionLandesprüfungsamtMitgliedstaatNiederlassungsstaatStaatlich geprüfte LebensmittelchemikerinStaatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.