Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Linienomnibusse werden bezuschusst soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind. Gefördert wird die Beschaffung neuer Omnibusse. Busse mit emissionsfreie und emissionsarme Antriebe im Sinne des § 2 Nrn. 5, 6 Saubere- Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz werden besonders gefördert.
Gefördert werden können die Anschaffungskosten, soweit die Fahrzeuge und deren Ausstattung für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geeignet sind, nicht jedoch Einrichtungen für Fahrkartenerwerb und -entwertung.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderbeträge für die einzelnen Buskategorien sowie für die Mehrkosten alternativer Antriebstechnologien oder zusätzlicher Technologiekomponenten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr festgesetzt und bei Bedarf fortgeschrieben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den "Eckpunkten zur Förderung von "Klimabussen" im Rahmen der Busförderung im Freistaat Bayern.
Synonyme: Zuschuss für Lienenbusse, Zuschuss für Linienbusse
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Verkehr und Mobilität
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis 01.12.2025 gestellt werden.Der Antrag ist bis spätestens zum 1. Dezember des Vorjahres der Beschaffung einzureichen.
Klage
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.