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Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs

Die Erteilung der Erlaubnis kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihre Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen.

Service-Hinweis: Sollten Sie bereits einen Online-Antrag gestellt und Fragen dazu haben, können Sie sich an die ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (info.ZAABY@reg-ob.bayern.de) wenden. Bitte beachten Sie, dass bei der ZAABY derzeit sehr viele Anträge und Anfragen eingehen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit beanspruchen, bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Antrag auf Erteilung einer Approbation

Fristen:

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.