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Selbstbestimmtes Leben im Alter; Beantragung einer Förderung für eine neue Wohn- oder Unterstützungsmaßnahme

Zweck

Seniorengerechte Strukturen in den Kommunen, flexible Assistenzleistungen und seniorengerechte, ambulante Wohnformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können. Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen:

  • Seniorengerechte Quartierskonzepte: Instrument der Kommunen zum Aufbau zukunftsfähiger Strukturen, angepasst an die Bedürfnisse älterer Menschen. Das Quartiersmanagement ist zentrale Anlaufstelle für Themen rund um das Älterwerden und baut Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote auf, damit ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Es setzt an den vorhandenen Ressourcen des Quartiers an und lebt vom Zusammenspiel verschiedener Akteure.
  • Von Bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen: Diese unterstützen schwerpunktmäßig ältere Menschen im Alltag und beim Erhalt ihrer sozialen Kontakte. Ziel ist es, ehrenamtliche Hilfe auf lokaler Ebene zu organisieren, um älteren Menschen auch bei zunehmendem Unterstützungsbedarf den Verbleib im eigenen Zuhause zu erleichtern.
  • Wohnberatungsstellen: Diese beraten individuell zu altersgerechtem und barrierearmem/-freiem Wohnen, informieren auf Wunsch über Fördermöglichkeiten von Umbaumaßnahmen und unterstützen bei der Beauftragung von Handwerksleistungen.
  • Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter: Sind Haus/Wohngemeinschaften, die ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen. In z.B. Generationenübergreifenden Wohnprojekten und Seniorenhausgemeinschaften/Seniorenwohngemeinschaften sind gegenseitige Unterstützung und gemeinschaftlich genutzte Räume Inhalt des Wohnkonzepts.
  • Sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter: Projekte, die neue Ansätze für ein selbstbestimmtes Leben im Alter erproben und beispielgebend für andere Regionen sein können.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Ausgaben sind

a) Personalausgaben für eine Fachkraft im Umfang von bis zu einer halben Stelle für den Aufbau, die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung der Maßnahme sowie damit im Zusammenhang stehende angemessene Sachausgaben;

b) angemessene Ausgaben für externe Beratungsleistungen zu Koordination und Organisation sowie zur fachlichen Begleitung der Maßnahme und

c) angemessene Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.

Zusätzlich bei gemeinschaftsorientierten Wohnformen im Alter und sonstigen innovativen Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter: angemessene Ausgaben für Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume, die für die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen geeignet und für das Gemeinschaftsleben förderlich sind.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.

Dauer: Der Bewilligungszeitraum beträgt für seniorengerechte Quartierskonzepte maximal vier Jahre und für die übrigen Maßnahmen maximal zwei Jahre. Die Regelung zur Anschlussförderung bei der Umsetzung seniorengerechter Quartierskonzepte in finanzschwachen Gemeinden (Definition nach der SeLA-Richtlinie) bleibt hiervon unberührt.

Höhe: Die Zuwendung beträgt für seniorengerechte Quartierskonzepte bis zu 80 000 €, für von bürgerschaftlichem Engagement getragenen Nachbarschaftshilfen bis zu 10 000 € und für Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter und sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter bis zu 40 000 €.

Für seniorengerechte Quartierskonzepte, die in einer finanzschwachen Gemeinde (Definition nach der SeLA-Richtlinie) umgesetzt werden und für die nach dieser Förderrichtlinie oder der Vorgänger-Förderrichtlinie SeLA eine Förderung bewilligt wurde, ist eine Anschlussförderung in Höhe von jährlich 20.000€ möglich.

Zuwendungsempfänger haben einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10°% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

Synonyme: Alter, generationenübergreifend, Nachbarschaftshilfen, Quartierskonzept, selbstbestimmt Leben, seniorengerecht, Seniorenhausgemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften, Wohnberatungsstellen, Wohnen

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AltergenerationenübergreifendNachbarschaftshilfenQuartierskonzeptselbstbestimmt LebenseniorengerechtSeniorenhausgemeinschaftenSeniorenwohngemeinschaftenWohnberatungsstellenWohnen

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