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Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.
Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung sind:
Gegenstand der Förderung sind städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wie Sanierungs-, Entwicklungs-, Stadtumbau- oder Soziale-Stadt-Maßnahmen im Sinne des BauGB in einem von der Gemeinde festgelegten Erneuerungsgebiet als Einheit (Gesamtmaßnahme).
Zuwendungsempfängerin ist grundsätzlich die Gemeinde. Sie kann die Städtebauförderungsmittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterbewilligen.
Die Festsetzung förderfähiger Gesamtausgaben orientiert sich an den in den Städtebauförderungsrichtlinien enthaltenen Fördervoraussetzungen und -bestimmungen, wie zum Beispiel
Die Städtebauförderungsmittel werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von zweckgebundenen Zuschüssen
gewährt.
Die Gemeinde erhält grundsätzlich 60 Prozent der für die Einzelmaßnahme als förderfähig festgelegten Ausgaben erstattet. Insgesamt soll die Förderung 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Letzteres gilt nicht, wenn auf der Grundlage gesonderter Regelungen für Maßnahmen ein Fördersatz von 80 Prozent bis 90 Prozent zugelassen ist.
Synonyme: Entwicklungsmaßnahmen, Innenstädte, Konversion, Mobilisierung von Bauland, Modernisierung von Gebäuden, Ortsmitten, Sanierungsmaßnahmen, Siedlungsentwicklung, Soziale Stadt, Städtebauförderung, Städtebauförderungsprogramm, Umnutzung von Brachflächen
Lebenslagen: Bauen, Bauplanung, Förderprogramme, Förderungen nach Förderbereichen
Autor: Super-Admin
Mit diesem Online-Formular können Sie papierlos die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung einreichen. Ein übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12. November 2019, Az. 36-4607.1-3-3
über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023 /2024)
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/staedtebau-beantragung-einer-foerderung-fuer-erneuerungsmassnahmen/ zuletzt geändert: 05.10.2024 00:45:57
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