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Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.
Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung sind:
Förderfähig ist die Vorbereitung der Erneuerung. Dazu zählen vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Konzepte und Maßnahmen gemäß § 140 BauGB.
Planungen können anteilig gefördert werden, wenn sie unmittelbar mit der Erneuerung zusammenhängen.
Förderfähig ist:
Förderfähig sind sonstige Ordnungsmaßnahmen.
Förderfähig ist Modernisierung und Instandsetzung nach § 177 BauGB bei entsprechender Verpflichtung.
Förderfähig sind Neubebauung und Ersatzbauten bei städtebaulichem Interesse (§ 148 Abs. 2 BauGB).
Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen nach § 148 Abs. 1 BauGB, wenn sie zur Zielerreichung nötig sind und nicht anderweitig finanziert werden können.
Förderfähig ist die Verlagerung oder Änderung betroffener Betriebe, wenn Mittel nicht ausreichen.
Förderfähig sind Baumaßnahmen wie Ausgleichsmaßnahmen (§ 1a BauGB), Gemeinschaftsanlagen, Garagen oder private Freiflächen, wenn die Gemeinde sie stellvertretend durchführt.
Förderfähig sind kommunale Programme (z. B. Fassaden, Höfe, Läden) sowie Fonds für Erwerb oder Entwicklung.
Förderfähig sind Vergütungen für Sanierungsträger, Beauftragte, Quartiersmanagement, Künstler und Abschlussmaßnahmen.
In der Regel erhält die Gemeinde die Städtebauförderungsmittel. Sie kann diese Mittel zusammen mit ihrem eigenen Finanzierungsanteil an Dritte weitergeben, etwa an private Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen oder andere Maßnahmenträger. In besonderen Fällen können auch gemeindliche Zweckverbände oder interkommunale beziehungsweise kommunale Arbeitsgemeinschaften die Förderung direkt erhalten. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr erforderlich.
Die Festsetzung förderfähiger Gesamtausgaben orientiert sich an den in den Städtebauförderungsrichtlinien enthaltenen Fördervoraussetzungen und -bestimmungen, wie zum Beispiel
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Regelfall Anteils- oder Festbetragsfinanzierung
Synonyme: Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Entwicklungsmaßnahmen, Erneuerung, Grün in der Stadt, Innenstädte, Innenstadtmanagement, ISEK, Klima, Konversion, Mobilisierung von Bauland, Modernisierung von Gebäuden, Ordnungsmaßnahme, Ortsmitten, Planung, Quartier, Rahmenplan, Sanierung, Sanierungsmaßnahmen, Siedlungsentwicklung, Soziale Stadt, Städtebauförderung, Städtebauförderungsprogramm, Umnutzung von Brachflächen, Vorbereitende Untersuchung
Lebenslagen: Bauen, Bauplanung, Förderprogramme, Förderungen nach Förderbereichen
Autor: Super-Admin
Sie können die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung online einreichen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
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