Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Vordrucke für die Steuererklärung liegen bei den Finanzämtern zur Abholung bereit.
Die Steuervordrucke können auch im Internet abgerufen werden (siehe unter "Formulare"). Die Internetformulare können nicht per E-Mail von Ihrem Finanzamt angenommen werden. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das für Sie zuständige Finanzamt.
Eine elektronische Übermittlung ist nur unter Verwendung von ELSTER möglich (siehe "Verwandte Themen" - "Steuererklärung; Elektronische Übermittlung").
Synonyme: Einkommenssteuererklärung, Jahressteuererklärungen, Steuer, Steuererklärungsformulare, Steuerunterlagen, Vordrucke für Steuererklärungen
Lebenslagen: Allgemeines, Steuererklärung
Autor: Super-Admin
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.