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Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen

Zweck

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an kommunalen Theatern und Konzerstälen mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).

Gegenstand

Förderfähige Einrichtungen sind:

  • kommunale Theater
  • kommunale Konzertsäle

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen des Art. 10 BayFAG sind:

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Erwerb einschließlich Umbau eines Gebäudes
  • General- und Teilsanierungen
  • technische Einbauten im Bereich der Bühne und des Zuschauerraums

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind für den Spielbetrieb notwendige Maßnahmen für

a) kommunale Theater und Konzertsäle, wenn dort entweder

  • kommunal getragene professionelle Theater oder Orchester ihren Sitz haben und Betriebskostenzuschüsse des StMWK erhalten oder
  • ein ganzjähriger professioneller Spielbetrieb mit regelmäßig mindestens 100 Theater- oder Konzertvorstellungen erfolgt und die Kommune nicht über einen nach Art. 10 BayFAG geförderten oder in staatlicher Trägerschaft befindlichen Theater- oder Konzertsaalbau verfügt.

b) kommunale Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung am Sitz einer Bezirksregierung, die auch als Theater oder Konzertsaal genutzt werden, sofern die Kommune nicht über einen nach Art. 10 BayFAG geförderten oder in staatlicher Trägerschaft befindlichen Theater- oder Konzertsaalbau verfügt.

Grundlage für die staatliche Förderung sind nicht die Gesamtkosten, sondern die zuweisungsfähigen Ausgaben. Die Ermittlung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt nach Maßgabe der Nr. 5.2 der Zuweisungsrichtlinie (FAZR).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

  • Die Zuweisungen werden als Anteilfinanzierung mit einem bestimmten Prozentsatz an den zuweisungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Der Fördersatz bei kommunalen Theatern und Konzertsälen beträgt regelmäßig 75 %.

Synonyme: "Art. 10 BayFAG", "Förderung von Baumaßnahmen", "Konzertsaal", "Theater"

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

"Art. 10 BayFAG""Förderung von Baumaßnahmen""Konzertsaal""Theater"

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.