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Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen

Zweck

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an kommunalen Theatern und Konzerstälen mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).

Gegenstand

Förderfähige Einrichtungen sind:

  • kommunale Theater
  • kommunale Konzertsäle

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen des Art. 10 BayFAG sind:

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Erwerb einschließlich Umbau eines Gebäudes
  • General- und Teilsanierungen
  • technische Einbauten im Bereich der Bühne und des Zuschauerraums

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind für den Spielbetrieb notwendige Maßnahmen für

a) kommunale Theater und Konzertsäle, wenn dort entweder

  • kommunal getragene professionelle Theater oder Orchester ihren Sitz haben und Betriebskostenzuschüsse des StMWK erhalten oder
  • ein ganzjähriger professioneller Spielbetrieb mit regelmäßig mindestens 100 Theater- oder Konzertvorstellungen erfolgt und die Kommune nicht über einen nach Art. 10 BayFAG geförderten oder in staatlicher Trägerschaft befindlichen Theater- oder Konzertsaalbau verfügt.

b) kommunale Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung am Sitz einer Bezirksregierung, die auch als Theater oder Konzertsaal genutzt werden, sofern die Kommune nicht über einen nach Art. 10 BayFAG geförderten oder in staatlicher Trägerschaft befindlichen Theater- oder Konzertsaalbau verfügt.

Grundlage für die staatliche Förderung sind nicht die Gesamtkosten, sondern die zuweisungsfähigen Ausgaben. Die Ermittlung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt nach Maßgabe der Nr. 5.2 der Zuweisungsrichtlinie (FAZR).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

  • Die Zuweisungen werden als Anteilfinanzierung mit einem bestimmten Prozentsatz an den zuweisungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Der Fördersatz bei kommunalen Theatern und Konzertsälen beträgt regelmäßig 75 %.

Synonyme: "Art. 10 BayFAG", "Förderung von Baumaßnahmen", "Konzertsaal", "Theater"

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

"Art. 10 BayFAG""Förderung von Baumaßnahmen""Konzertsaal""Theater"

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.