Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland

Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierarzt oder Tierärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Tierarzt oder Tierärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Tierarztberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Erteilung einer Approbation online bei der zuständigen Regierung beantragen.

Antrag auf Erteilung einer Approbation

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.