Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Webportal goAML; Registrierung

Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Agentinnen und Agenten
  • Versicherungsinstitute

Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.

Synonyme: E-Geld-Institut, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzen, Finanztransaktionsuntersuchungen, Finanzunternehmen, Geldwäsche, Geldwäschegesetz, Glücksspiel, goAML, Immobilienmakler, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Kreditinstitut, Lotterie, Meldepflichtige, Meldung, Money Laundering, Registrierung, Verpflichtete, Verpflichtung, Versicherung, Webportal, Zahlungsinstitut

Lebenslagen: Terrorabwehr

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Ihnen das Meldeportal "goAML Web" zur Verfügung. Für die Kommunikation mit der Finance Intelligence Unit (FIU) steht die im Webportal goAML integrierte Mailbox zur Verfügung. Die Registrierung ist seit dem 1.1.2024 für alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure verpflichtend.

Zugang zum Webportal goAML

Fristen:

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.

Rechtsbehelf:

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

E-Geld-InstitutFinanzdienstleistungsinstitutFinanzenFinanztransaktionsuntersuchungenFinanzunternehmenGeldwäscheGeldwäschegesetzGlücksspielgoAMLImmobilienmaklerKapitalverwaltungsgesellschaftKreditinstitutLotterieMeldepflichtigeMeldungMoney LaunderingRegistrierungVerpflichteteVerpflichtungVersicherungWebportalZahlungsinstitut

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.