Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.
Daher werden Vertreterinnen und Vertretern bestimmter Berufsgruppen durch das Geldwäschegesetz spezifische Pflichten auferlegt, die zu einer Verhinderung von Geldwäsche bzw. des Missbrauchs seriöser Unternehmen zur Geldwäsche beitragen sollen.
Wenn Sie Informationen zu möglichen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie diese der zuständigen Aufsichtsbehörde personalisiert oder anonym mitteilen.
Hinweise stellen eine wichtige Erkenntnisquelle für die Aufsichtsbehörden der Notare dar. Solche Hinweise können beispielsweise vertrauliche Informationen beinhalten, die Hinweisgeber aus ihren Beschäftigungsverhältnissen oder aus sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnissen erfahren.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden gehen jedem Hinweis nach und prüfen, ob ein Verstoß gegen dienstrechtlich relevante Bestimmungen vorliegt.
Zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen, die Notare betreffen, ist der jeweilige Präsident bzw. die jeweilige Präsidentin des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar oder die Notarin seinen oder ihren Sitz hat (§ 50 Nr. 5 Buchstabe a) des Geldwäschegesetzes i.V.m. § 92 Absatz 1 Nummer 1 der Bundesnotarordnung). Im BayernPortal werden die Kontaktdaten unter "Für Sie zuständig" angezeigt, wenn Sie den Ort angeben.
Synonyme:
Lebenslagen: Terrorabwehr
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.