Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
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Leistungen
Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.
Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.
Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an Realschulen
Die Befähigung für das Lehramt an Realschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten
Der Diensteintritt an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne BOS/FOS) kann auf Antrag der verbeamteten Lehrkraft durch die Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten fiktiv vorverlegt werden.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten
Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können die Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeit beantragen.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Überprüfung der Dienstfähigkeit
Nach erfolglosen Maßnahmen zur Erhaltung der Dienstfähigkeit kann die Prüfung der Dienstfähigkeit einer verbeamteten Lehrkraft an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) beantragt werden.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Versetzung in den Ruhestand und des Hinausschiebens des Ruhestandeintritts
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können bereits vor dem gesetzlichen Ruhestand eine Versetzung in den Ruhestand und auch das Hinausschieben des Ruhestandeintritts beantragen.
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige oder Beantragung der Genehmigung einer Nebentätigkeit
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufliche Oberschulen) müssen eine Nebentätigkeit grundsätzlich anzeigen und gegebenenfalls auch genehmigen lassen.
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Polizei; Dienststellensuche
Über die "Dienststellensuche" der Bayerischen Polizei erhalten Sie online Auskunft über die örtlich zuständige oder ortsansässige Polizeidienststelle.
Sehteststellen; Aufsicht
Die Sehteststellen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Aufsicht beinhaltet auch Kontrollen.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.