Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung durch Vertriebene oder Spätaussiedler

Sie sind eine anerkannt vertriebene Person, Spätaussiedlerin oder -aussiedler, haben einen ausländischen Berufsabschluss und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.

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Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung mit der Meisterprüfung gleichgestellten inländischen Prüfung

Wenn Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und über eine der Meisterprüfung gleichwertige inländische Berufsqualifikation verfügen, müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.

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Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung mit einem Hochschulabschluss aus der EU, dem EWR-Staat oder der Schweiz

Sie haben einen in der EU, dem EWR oder der Schweiz abgeschlossenen Hochschulabschluss und der Studienschwerpunkt lag in einem zulassungspflichtigen Handwerk? Dann können Sie sich damit in Deutschland niederlassen und müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

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Hauptuntersuchung; Anmeldung

In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.

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Hinterlegung; Beantragung bei einem Amtsgericht

Sie können die Hinterlegung von Geldsummen oder Wertgegenständen bei einem Amtsgericht beantragen.

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Immissionsschutz; Anzeige der endgültigen Stilllegung einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage

Sie möchten eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage endgültig stilllegen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

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Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

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Immissionsschutz; Anzeige der erstmaligen Überschreitung der Schwellenwerte bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit einem Lösemittelverbrauch

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch betreiben und erstmalig die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV überschreiten? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen. 

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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. 

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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. 

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN