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Leistungen

Preisauszeichnung; Informationen zur Preisangabenpflicht

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren o. Leistungen anbietet o. mit Angabe von Preisen dafür wirbt, hat die Gesamtpreise einschl. USt. und Nebenkosten anzugeben. Bei bestimmten Angebotsformen ist zusätzlich der Preis für eine festgelegte Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

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Sparkassen; Aufsicht

Die Regierungen üben unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration die Aufsicht über die Sparkassen aus.

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Rückkehrberatung; Inanspruchnahme

Rückkehrberatung steht allen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus dem Ausland nach Bayern offen.

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Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

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Stiftung; Beantragung der Anerkennung

Für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist neben dem Stiftungsgeschäft die behördliche Anerkennung erforderlich.

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Standortportal Bayern; Informationsportal

Das Standortportal Bayern liefert Informationen über Regionen und Standorte in Bayern, vermittelt Investoren den Zugang zu kompetenten Gesprächspartnern vor Ort und steht für Recherchen nach Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien kostenlos zur Verfügung.

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Stiftung; Informationen zur Rechtsaufsicht

Zu ihrem Schutz unterstehen Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen, mit Ausnahme der staatlich verwalteten Stiftungen, der Rechtsaufsicht des Staates (Stiftungsaufsicht). Stiftungsbehörden sind die Regierungen.

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Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Mit dem Bayerischen Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der allgemeinen Technologien gefördert, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.

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Strom- und Gasnetze; Beantragung der Genehmigung der Netzentgelte, der Einstufung als Geschlossenes Verteilernetz oder der Durchführung eines Missbrauchsverfahrens

Der Regulierungskammer des Freistaates Bayern als Landesregulierungsbehörde obliegt die Regulierung der Strom- und Gasnetzbetreiber, an deren Netz weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet Bayerns hinausreicht.

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Technologieorientierte Unternehmensgründung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Vorhaben von Gründern im Bereich der allgemeinen Technologien, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.

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Transparenzregister; Einsicht

Die im Transparenzregister erfassten Angaben zu den Eigentümerstrukturen - das heißt wirtschaftlich Berechtigten - von Unternehmen, Stiftungen und ähnlichen Gestaltungen können eingesehen werden.

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Terrorismusfinanzierung; Durchführung der Aufsicht

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten schreibt für die Ausführung best. Tätigkeiten Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll dem Missbrauch der Wirtschaft zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanz. vorgebeugt werden.

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Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.