Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Invest in Bavaria; Informationen
Invest in Bavaria ist die Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern. Seit 1999 unterstützt Invest in Bavaria Unternehmen aus dem In- und Ausland dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder zu erweitern.
Jugendhilfe in Strafverfahren; Mitwirkung
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe in Strafverfahren begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Königlich privilegierte Schützengesellschaften; Beantragung einer Satzungsgenehmigung
Will eine königlich privilegierte Schützengesellschaft ihre Vereinssatzung ändern oder insgesamt neu fassen, so braucht sie hierzu eine staatliche Genehmigung.
Krankheitserreger; Anzeige einer Veränderung von Tätigkeiten
Wer Tätigkeiten mit Krankheitserregern ausübt, muss jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang der Tätigkeit anzeigen.
Krankheitserreger; Anzeige von Tätigkeiten
Wer erstmalig Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, muss dies anzeigen.
Krankheitserreger; Beantragung der Erlaubnis für Tätigkeiten
Wer Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Landespflegegeld; Beantragung
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern können Landespflegegeld beantragen bzw. es kann für sie Landespflegegeld beantragt werden.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS); Ernennung
Verbeamtetes Personal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) wird von der zuständigen Regierung ernannt.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung der Abordnung
Die Regierungen können Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ausgenommen Fachoberschulen und Berufliche Oberschulen) abordnen.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung von Mehrarbeit
Die Regierungen können Mehrarbeit für Lehrkräfte an Förderschulen und Klinikschulen anordnen. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen und der beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) ist das Staatliche Schulamt bzw. die Schule anordnungsbefugt.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten
Der Diensteintritt an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne BOS/FOS) kann auf Antrag der verbeamteten Lehrkraft durch die Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten fiktiv vorverlegt werden.
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten
Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können die Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeit beantragen.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN