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Leistungen

Gesundheitskurs für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Gesundheitskursen.

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Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen

Sie können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.

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Gewalt gegen Frauen; Beratung durch Interventionsstelle

Von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen können von einer Interventionsstelle beraten werden.

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Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

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Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

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Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.

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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.

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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Staates und der Kommunen.

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Gewässerqualität; Überwachung

Wesentliche Grundlage für das wasserwirtschaftliche Handeln und für einen umfassenden Gewässerschutz ist eine repräsentative und regelmäßige Beobachtung des Gewässerzustandes.

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Gewerbe; Beantragung der Wiedergestattung

Wenn Ihnen die Gewerbeausübung untersagt wurde, können Sie die Wiedergestattung beantragen.

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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

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Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.