Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlags

Sie können auszeichnungswürdige Personen für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Steckkreuz vorschlagen. Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste in der jeweiligen freiwilligen Hilfsorganisation verliehen.

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Hobbyweinberg; Anzeige der Anpflanzung, Wiederbepflanzung oder Rodung

Wenn Sie eine Hobbyweinberg anlegen, roden oder wiederbepflanzen müssen Sie dies anzeigen.

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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

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Linienbedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Linienbedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.

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Rebpflanzgut; Beantragung der Anerkennung

Rebpflanzgut darf nur als anerkanntes Vermehrungsgut und mit dem nach der Pflanzenbeschauverordnung gefordeten Pflanzenpass in den Verkehr gebracht werden.

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Rebsorten; Beantragung der Klassifizierung

Für jede Verwaltungseinheit in der Europäischen Union, in der Weinbau betrieben wird, ist eine Rebsortenklassifizierung vorzunehmen. Nur die in dieser Liste enthaltenen Rebsorten dürfen zur Weinerzeugung angebaut werden.

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Traubenernte; Meldung

Gemeldet werden die im Jahr geernteten Weinmengen (in hl Wein, mit zwei Nachkommastellen), geordnet nach Gemarkungen, Lagen und Qualitätsstufen, außerdem die an andere Betriebe abgegebenen Weinmengen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

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Weinbau; Beantragung einer Zuwendung aus dem Bayerischen Weinfonds

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Bayern aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Bayerische Weinfondsabgabe. Daraus werden Maßnahmen der Absatzförderung gefördert.

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Weinbau; Beantragung eines Mengenausgleichs (Einbetriebsregelung)

Für Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches kann ein Mengenausgleich beantragt werden.

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Weinbau; Traubenerntemeldung und Weinerzeugungsmeldung (Hektarhöchstertragsregelung)

Als Winzerin oder Winzer, Genossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annimmt, sind Sie zur Meldung Ihrer Traubenernte und Weinerzeugung verpflichtet.

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Weinbau; Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Deutschland aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Deutsche Weinfondsabgabe.

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Weinbestand; Meldung

Die vorhandenen Weinmengen für bestimmte Weinarten und Qualitätsstufen müssen jährlich gemeldet werden.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN