Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Zweck der Zuwendung ist die Schaffung einer zentralen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz ("Klimaschutzlotse"), die die Klimaschutzaktivitäten der Kommune organisiert und begleitet. Der Klimaschutzlotse vernetzt relevante Akteure, koordiniert Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels und unterstützt Politik und Verwaltung bei der strategischen Ausrichtung des kommunalen Klimaschutzes.
- Personalkosten für Fachpersonal für Klimaschutzkoordination
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungen (bis zu 15 Tage)
- Externe Prozessbegleitung
Förderhöhe: bis zu 50 %
maximal: 150.000 €
Kommunen unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunale Zusammenschlüsse unter 5.000 Einwohnern erhalten 10 Prozentpunkte, finanzschwache Kommunen bekommen 20 Prozentpunkte mehr.
(Achtung: Eine Kombination beider Aufschläge ist nicht möglich.)
Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund kann der Prozentsatz noch angepasst werden.
Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.
Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.
Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund muss der Prozentsatz oft noch angepasst werden, da ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers an den Ausgaben vorzusehen ist (in Bayern 10 %).
Synonyme: Begleitmaßnahmen, Beschattung, Bezirk, CO2-Einsparung, Dachbegrünung, DAWI-Regeln, De-minimis-Regeln, Eigenanteil, Eigentumsübergang, Energiecontrolling, Energieeffizienz, Energiesparen, Entwicklungskonzept Klimaneutrale Kommune, EU-Beihilfe, Förderobergrenze, Fördersatz, Förderung, Gemeinde, Genehmigungen, Gesicherte Finanzierung, Investive Maßnahmen, Keine gesetzlichen Pflichtaufgaben, KEM, KI, Klimaanpassung, Klimaneutralität, Klimaschutz, Klimaschutzkonzept, Klimaschutzlotse, Klimawälder, Kommunales Energiemanagement, kommunales Unternehmen, Kommune, Kommunen, Koordinierungsstelle, Landkreis, Laufende Betriebskosten, LED-Sanierung, Marktübliche Preise, Mindestbetrag 10 000 €, Nicht gewerbliche Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektstart nach Bewilligung, Software, Stadt, Stadtwerke, Strategische Maßnahmen, Treibhausgasminderung, Zisternen, Zusammenschluss, Zuschuss, Zustimmungen, Zweckbindung, Zweckverband
Lebenslagen: Förderprogramme, Umwelt und Natur
Autor: Super-Admin
Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.
Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.
Die Kommunen können Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN