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Kommunaler Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung ganz konkreter Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Gefördert werden Projekte, mit denen sich Kommunen besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen - insbesondere gegen zunehmende Hitzebelastungen im Siedlungsbereich. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zur Regenwassernutzung (etwa durch Zisternen oder einfache Regenwassernutzungsanlagen) sowie die Pflanzung schattenspendender, hitzetoleranter Bäume, insbesondere in stark genutzten Aufenthaltsbereichen. So werden Menschen, Gebäude und Infrastrukturen besser geschützt und die Lebensqualität in der Kommune langfristig gesichert.

Gegenstand

Vorhaben zur Klimaanpassung

Umsetzungsvorhaben zur Verringerung von Hitzeauswirkungen,

beispielsweise
- naturbasierte Beschattungen für öffentliche Plätze (auch Kindergärten, Schulen, Spielplätze),
- Klimawälder, Klimaparks, Dachbegrünungen
- klimafreundliche Wasseranlagen (z. B. "Kühlbrunnen")
- einfache Systeme zur Regenwassernutzung wie Zisternen

Förderhöhe: bis zu 50 %
maximal: 200.000 €

Kommunen unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunale Zusammenschlüsse unter 5.000 Einwohnern erhalten 10 Prozentpunkte, finanzschwache Kommunen bekommen 20 Prozentpunkte mehr.
(Achtung: Eine Kombination beider Aufschläge ist nicht möglich.)

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.

Zuwendungsfähige Kosten

Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.

Synonyme: Begleitmaßnahmen, Beschattung, Bezirk, CO2-Einsparung, Dachbegrünung, DAWI-Regeln, De-minimis-Regeln, Eigenanteil, Eigentumsübergang, Energiecontrolling, Energieeffizienz, Energiesparen, Entwicklungskonzept Klimaneutrale Kommune, EU-Beihilfe, Förderobergrenze, Fördersatz, Förderung, Gemeinde, Genehmigungen, Gesicherte Finanzierung, Investive Maßnahmen, Keine gesetzlichen Pflichtaufgaben, KEM, KI, Klimaanpassung, Klimaneutralität, Klimaschutz, Klimaschutzkonzept, Klimaschutzlotse, Klimawälder, Kommunales Energiemanagement, kommunales Unternehmen, Kommune, Kommunen, Koordinierungsstelle, Landkreis, Laufende Betriebskosten, LED-Sanierung, Marktübliche Preise, Mindestbetrag 10 000 €, Nicht gewerbliche Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektstart nach Bewilligung, Software, Stadt, Stadtwerke, Strategische Maßnahmen, Treibhausgasminderung, Zisternen, Zusammenschluss, Zuschuss, Zustimmungen, Zweckbindung, Zweckverband

Lebenslagen: Förderprogramme, Umwelt und Natur

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.

KommKlimaFöR 2026 - Umsetzung zur Klimaanpassung

Fristen:

Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.

Rechtsbehelf:

Die Kommunen können Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BegleitmaßnahmenBeschattungBezirkCO2-EinsparungDachbegrünungDAWI-RegelnDe-minimis-RegelnEigenanteilEigentumsübergangEnergiecontrollingEnergieeffizienzEnergiesparenEntwicklungskonzept Klimaneutrale KommuneEU-BeihilfeFörderobergrenzeFördersatzFörderungGemeindeGenehmigungenGesicherte FinanzierungInvestive MaßnahmenKeine gesetzlichen PflichtaufgabenKEMKIKlimaanpassungKlimaneutralitätKlimaschutzKlimaschutzkonzeptKlimaschutzlotseKlimawälderKommunales Energiemanagementkommunales UnternehmenKommuneKommunenKoordinierungsstelleLandkreisLaufende BetriebskostenLED-SanierungMarktübliche PreiseMindestbetrag 10 000 €Nicht gewerbliche NutzungÖffentlichkeitsarbeitProjektstart nach BewilligungSoftwareStadtStadtwerkeStrategische MaßnahmenTreibhausgasminderungZisternenZusammenschlussZuschussZustimmungenZweckbindungZweckverband

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