Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung ganz konkreter Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Gefördert werden Projekte, mit denen sich Kommunen besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen - insbesondere gegen zunehmende Hitzebelastungen im Siedlungsbereich. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zur Regenwassernutzung (etwa durch Zisternen oder einfache Regenwassernutzungsanlagen) sowie die Pflanzung schattenspendender, hitzetoleranter Bäume, insbesondere in stark genutzten Aufenthaltsbereichen. So werden Menschen, Gebäude und Infrastrukturen besser geschützt und die Lebensqualität in der Kommune langfristig gesichert.
Umsetzungsvorhaben zur Verringerung von Hitzeauswirkungen,
beispielsweise
- naturbasierte Beschattungen für öffentliche Plätze (auch Kindergärten, Schulen, Spielplätze),
- Klimawälder, Klimaparks, Dachbegrünungen
- klimafreundliche Wasseranlagen (z. B. "Kühlbrunnen")
- einfache Systeme zur Regenwassernutzung wie Zisternen
Förderhöhe: bis zu 50 %
maximal: 200.000 €
Kommunen unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunale Zusammenschlüsse unter 5.000 Einwohnern erhalten 10 Prozentpunkte, finanzschwache Kommunen bekommen 20 Prozentpunkte mehr.
(Achtung: Eine Kombination beider Aufschläge ist nicht möglich.)
Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.
Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.
Synonyme: Begleitmaßnahmen, Beschattung, Bezirk, CO2-Einsparung, Dachbegrünung, DAWI-Regeln, De-minimis-Regeln, Eigenanteil, Eigentumsübergang, Energiecontrolling, Energieeffizienz, Energiesparen, Entwicklungskonzept Klimaneutrale Kommune, EU-Beihilfe, Förderobergrenze, Fördersatz, Förderung, Gemeinde, Genehmigungen, Gesicherte Finanzierung, Investive Maßnahmen, Keine gesetzlichen Pflichtaufgaben, KEM, KI, Klimaanpassung, Klimaneutralität, Klimaschutz, Klimaschutzkonzept, Klimaschutzlotse, Klimawälder, Kommunales Energiemanagement, kommunales Unternehmen, Kommune, Kommunen, Koordinierungsstelle, Landkreis, Laufende Betriebskosten, LED-Sanierung, Marktübliche Preise, Mindestbetrag 10 000 €, Nicht gewerbliche Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektstart nach Bewilligung, Software, Stadt, Stadtwerke, Strategische Maßnahmen, Treibhausgasminderung, Zisternen, Zusammenschluss, Zuschuss, Zustimmungen, Zweckbindung, Zweckverband
Lebenslagen: Förderprogramme, Umwelt und Natur
Autor: Super-Admin
Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.
Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.
Die Kommunen können Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN