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Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung kommunaler Maßnahmen zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Gefördert werden ausschließlich der Austausch CO2-intensiver Anlageteile sowie
die LED-Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungen.
Die Maßnahmen sollen zu nachweisbaren CO2-Einsparungen in den kommunalen Aufgabenbereichen beitragen und damit den Klimaschutz vor Ort wirksam unterstützen.
- Austausch von besonders CO2-intensiven Anlagenteilen
- Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtungen auf LED
- begleitende Prozessoptimierungs-Software
Förderhöhe: bis zu 30 %
maximal: 100.000 €
Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund kann der Prozentsatz noch angepasst werden.
Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.
Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.
Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund muss der Prozentsatz oft noch angepasst werden, da ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers an den Ausgaben vorzusehen ist (in Bayern 10 %).
Synonyme: Begleitmaßnahmen, Beschattung, Bezirk, CO2-Einsparung, Dachbegrünung, DAWI-Regeln, De-minimis-Regeln, Eigenanteil, Eigentumsübergang, Energiecontrolling, Energieeffizienz, Energiesparen, Entwicklungskonzept Klimaneutrale Kommune, EU-Beihilfe, Förderobergrenze, Fördersatz, Förderung, Gemeinde, Genehmigungen, Gesicherte Finanzierung, Investive Maßnahmen, Keine gesetzlichen Pflichtaufgaben, KEM, KI, Klimaanpassung, Klimaneutralität, Klimaschutz, Klimaschutzkonzept, Klimaschutzlotse, Klimawälder, Kommunales Energiemanagement, kommunales Unternehmen, Kommune, Kommunen, Koordinierungsstelle, Landkreis, Laufende Betriebskosten, LED-Sanierung, Marktübliche Preise, Mindestbetrag 10 000 €, Nicht gewerbliche Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektstart nach Bewilligung, Software, Stadt, Stadtwerke, Strategische Maßnahmen, Treibhausgasminderung, Zisternen, Zusammenschluss, Zuschuss, Zustimmungen, Zweckbindung, Zweckverband
Lebenslagen: Förderprogramme, Umwelt und Natur
Autor: Super-Admin
Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.
Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.
Die Kommunen können Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN