Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Zweck der Zuwendung ist der Aufbau eines wirkungsvollen Kommunalen Energiemanagements (KEM), mit dem die Kommune ihren Energieeinsatz gezielt steuern kann.
Durch die regelmäßige Erfassung und Auswertung von Verbräuchen, die Optimierung des Anlagenbetriebs und die systematische Vorbereitung von Effizienzmaßnahmen werden Energieverschwendung sichtbar gemacht, Kosten reduziert und der Ausstoß von Treibhausgasen spürbar verringert - in Schulen, Rathäusern, Sporthallen und anderen kommunalen Gebäuden.
- Einführung bzw. Ausbau eines Energiemanagements
- Energie-Analyse, Monitoring-Software (auch KI-basiert), Messtechnik, inkl. technischer und baulicher Anpassungen
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Infoboards)
- Optional: Fachberatung und Zertifizierung
Förderhöhe: bis zu 50 %
maximal: 100.000 €
Mit zusätzlicher Managementberatung: bis zu 150.000 €
Kommunen unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunale Zusammenschlüsse unter 5.000 Einwohnern erhalten 10 Prozentpunkte, finanzschwache Kommunen bekommen 20 Prozentpunkte mehr.
(Achtung: Eine Kombination beider Aufschläge ist nicht möglich.)
Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.
Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.
Synonyme: Begleitmaßnahmen, Beschattung, Bezirk, CO2-Einsparung, Dachbegrünung, DAWI-Regeln, De-minimis-Regeln, Eigenanteil, Eigentumsübergang, Energiecontrolling, Energieeffizienz, Energiesparen, Entwicklungskonzept Klimaneutrale Kommune, EU-Beihilfe, Förderobergrenze, Fördersatz, Förderung, Gemeinde, Genehmigungen, Gesicherte Finanzierung, Investive Maßnahmen, Keine gesetzlichen Pflichtaufgaben, KEM, KI, Klimaanpassung, Klimaneutralität, Klimaschutz, Klimaschutzkonzept, Klimaschutzlotse, Klimawälder, Kommunales Energiemanagement, kommunales Unternehmen, Kommune, Kommunen, Koordinierungsstelle, Landkreis, Laufende Betriebskosten, LED-Sanierung, Marktübliche Preise, Mindestbetrag 10 000 €, Nicht gewerbliche Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektstart nach Bewilligung, Software, Stadt, Stadtwerke, Strategische Maßnahmen, Treibhausgasminderung, Zisternen, Zusammenschluss, Zuschuss, Zustimmungen, Zweckbindung, Zweckverband
Lebenslagen: Förderprogramme, Umwelt und Natur
Autor: Super-Admin
Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.
Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.
Die Kommunen können Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN