Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
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Leistungen
Arzt/Ärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen
Ärztinnen und Ärzte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine Approbation. Die schriftliche Meldung bei der zuständigen Behörde genügt.
Arzt/Ärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland als Arzt/Ärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Auszeichnung „Weißer Engel“; Einreichung einer Anregung
Sie können auszeichnungswürdige Personen für die Auszeichnung mit dem "Weißen Engel" vorschlagen.
Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit, Pflege und Prävention; Einreichung einer Anregung
Sie können Personen für die Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit, Pflege und Prävention vorschlagen.
Beherbergungsstätte; Anmeldung
Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte (z.B. Hotel oder Pension) am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben.
Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen
Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten.
Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.
Bildungsportal der bayerischen Landesbehörden; Betrieb, Beratung und Unterstützung
BayLern® ist das gemeinsame Bildungsportal der bayerischen Landesbehörden.
Bundes-, Staats- und Kreisstraßen; Beantragung einer Widmung, Umstufung und Einziehung sowie von Änderungen des Straßenverzeichnisses
Die Regierungen nehmen Anträge der jeweiligen Straßenbaulastträger auf Widmung, Umstufung und Einziehung von Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Änderung des Straßenverzeichnisses für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen entgegen.
Digitalfunk BOS; Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten
Zum Betrieb von ortsfesten Funkanlagen (FRT) und Sirenensteuereinheiten (TSE) wird in Bayern das Anmeldeverfahren für ortsfeste Funkanlagen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) vorausgesetzt.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.