Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses
Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.
Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung
Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.
Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen
Soll geförderter Wohnraum aus Belegungsbindungen entlassen werden, müssen Sie dies beantragen.
Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen
Soll geförderter Wohnraum befristet von Belegungsbindungen freigestellt werden, muss dies beantragt werden.
Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung
Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug
Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.
Wohnungssuche; Unterstützung
Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen.
Zwangsheirat; Beratung
Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen können sich beraten lassen.
Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche durch den Bezirk
Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer, die der Bezirk in eigener Zuständigkeit den örtlichen Jugendhilfeträgern erstattet hat, werden auf Antrag von der zuständigen Regierung erstattet.
Auftragsgarantie; Beantragung
Im Rahmen des Programms "Auftragsgarantien" übernimmt die LfA Förderbank Bayern Ausfallgarantien für Avale bei Inlands- und Auslandsaufträgen sowie für auftragsbezogene Vorfinanzierungen, die von den Hausbanken der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.
Ausländische Arbeitnehmer; Beratung und Hilfen zur Integration
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei unterschiedlichen Stellen beraten lassen oder Unterstützung erhalten.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN