Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Schlösserverwaltung; Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen

Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen hat ihren Sitz in München. Sie betreut unter Wahrung kultureller und denkmalpflegerischer Belange das ihr zugewiesene Staatsvermögen.  

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Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

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Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

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Schulübertritt; Informationen zum Übertrittsverfahren

Das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten soll sicherstellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die weiterführende Schule besucht, die ihrer bzw. seiner individuellen Leistungsfähigkeit möglichst gut gerecht wird.

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Schulverband; Organisation und Rechtsaufsicht

Ein Schulverband besteht, wenn sich mehrere Gemeinden verwaltungstechnisch zusammenschließen, um eine Schuleinrichtung gemeinsam zu führen.

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Steuerberater; Beantragung der Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“

Steuerberater und Rechtsanwälte, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben, können die Verleihung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen.

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Steuerberater; Beantragung einer vorübergehenden Eintragung in das Berufsregister (EU-Bürger)

Sie können eine vorübergehende Eintragung in das Berufsregister beantragen, wenn Sie in der EU eine berufliche Niederlassung unterhalten und dort zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.

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Steuerberaterprüfung; Beantragung der Befreiung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen.

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Steuerberaterprüfung; Beantragung der Zulassung

Sie müssen die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer beantragen.

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Steuerberaterprüfung; Beantragung einer verbindlichen Auskunft

Sie können bei der zuständigen Steuerberaterkammer rechtlich verbindliche Auskünfte über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung beantragen.

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Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung

Sie müssen die Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin beantragen.

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Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung

Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN