Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Die zuständige Regierung erteilt die Anerkennung für Sehteststellen. Inhaber dieser Anerkennung sind berechtigt, Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchzuführen.

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Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung und Untersuchungen

Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer sexuell übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

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Standsicherheit; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als auswärtige/-r Nachweisberechtigte/-r

Vor erstmaligem Tätigwerden in Bayern müssen auswärtige Nachweisberechtigte für Standsicherheit die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

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Tarifliches Schulpersonal (ohne Lehrkräfte); Mitteilung einer Schwangerschaft

Die Schwangerschaft von tariflichem Personal muss von der Schule bzw. dem Staatlichen Schulamt der zuständigen Behörde angezeigt werden.

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Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

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Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

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Abfallentsorgung; Beratung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

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Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

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Abfallrecht; Informationen zum Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

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Arbeitszeit; Überwachung

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz und bewilligen in Ausnahmefällen an Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.

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Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle

Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen tragen als unparteiliche Drittstellen dazu bei, dass Bauprodukte den Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als solche tätig zu werden, ist eine Anerkennung erforderlich.

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Auswärtige Gesellschaften; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Vor erstmaligem Tätigwerden in Bayern müssen auswärtige Gesellschaften die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN