Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

• Pässe, Personalausweise und eID-Karten
• Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
• Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises
(Sie verlassen bei Aufruf dieser Links die Seite Krailling.de und werden entsprechend weitergeleitet.)

Folgende Alternativen stehen Ihnen zur Verfügung:

Personalausweisbeantragung < 24. Lebensjahr
• Ausweisdokument
• biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
• ggf. letzte Urkunde (falls derzeitiger Ausweis nicht von Gemeinde Krailling ausgestellt)
• Persönliche Vorsprache beider Eltern (falls nicht möglich: Zustimmungserklärung)
• Ausweiskopie des Elternteils, welcher nicht persönlich vorsprechen kann.)
• Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
• Persönliche Vorsprache des Kindes (auch bei Säuglingen)
• Bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes
Kosten: 22,80 Euro
Hinweis: Beantragung nur persönlich möglich. Ab 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigte.


Vorläufiger Personalausweis
• aktuellen Personalausweis bzw. letztes Ausweisdokument
• biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
• ggf. letzte Urkunde (falls derzeitiger Ausweis nicht von Gemeinde Krailling ausgestellt)
• Persönliche Vorsprache beider Eltern (falls nicht möglich: Zustimmungserklärung)
• Ausweiskopie des Elternteils, welcher nicht persönlich vorsprechen kann.)
• Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
• Persönliche Vorsprache des Kindes (auch bei Säuglingen)
• Bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes
Kosten: 10,00 Euro
Hinweis: Gültigkeit beträgt 3 Monate. Beantragung nur persönlich möglich. Ab 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigte


Reisepassbeantragung (32 Seiten) < 24. Lebensjahr
• Ausweisdokument
• biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
• ggf. letzte Urkunde (falls derzeitiger Pass nicht von Gemeinde Krailling ausgestellt)
• Persönliche Vorsprache beider Eltern (falls nicht möglich: Zustimmungserklärung)
• Ausweiskopie des Elternteils, welcher nicht persönlich vorsprechen kann.)
• Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
• Persönliche Vorsprache des Kindes (auch bei Säuglingen)
• Bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes
Kosten: 37,50 Euro
Hinweis: Beantragung nur persönlich möglich. Ab 18 Jahren ohne Erziehungsberechtigte.